14. September 2010

Seit Inkrafttreten der neuen EU-Lärmgesetzgebung müssen Arbeitgeber ab einem Lärmpegel von über 80dB(A) ihrem Personal Gehörschutz zur Verfügung stellen. Gerade im Gastronomie- und Entertainment-Bereich ist die Gefahr einer Gesundheitsgefährdung durch dauerhafte Lärmeinwirkung groß.
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9. September 2010

Für den beruflichen Bereich gilt in Deutschland eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen über das Mitführen von reflektierenden Warnwesten. So muss nach der BGV D29, §31, Absatz 1, eine geprüfte Warnweste nach EN471 für betrieblich genutzte Fahrzeuge mitgeführt werden.
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7. September 2010

Die Praxis hat gezeigt, dass auch bei Einhaltung der bisherigen Lärmgrenzwerte eine Gefährdung des Gehörs nicht auszuschließen ist. Deshalb hat das Europäische Parlament am 6. Februar 2003 eine neue Richtlinie verabschiedet, in der verschärfte Lärmgrenzwerte festgelegt wurden.
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2. September 2010

Außer einem ausreichenden Dämmwert entscheiden die persönliche Präferenz und der konkrete Anwendungsfall über die Art des eingesetzten Gehörschutzes. Der Dämmwert sollte so gewählt werden, dass der Schalldruckpegel am Ohr zwischen 65 und 79 dB liegt.
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